Keine Rabatte mehr von Online-Apotheken

orangefarbene Tabletten liegen vor Dosette

Zukünftig dürfen Online-Apotheken keine Rabatte mehr für rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Die Preise müssen die gleichen sein wie in den Apotheken vor Ort. Das hat der Bundestag am Donnerstag (29. Oktober 2020) beschlossen. Weitere Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG): Apotheken dürfen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Sie erhalten dafür auch mehr Geld. Zum Beispiel für eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder für die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Außerdem sollen künftig (durch Mediziner geschulte) Apotheker Erwachsene impfen dürfen. Dies soll zunächst in regionalen Modellvorhaben getestet werden. Das neue Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten. Mehr Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/apotheken.html

Falsche Medikamente gegeben: Drei Altenpflegerinnen wegen versuchten Mordes verurteilt

Es geschah am 7. Mai 2016 in einem Seniorenheim im Landkreis Dingolfing-Lindau. Eine Altenpflegerin hatte einem Bewohner versehentlich ein falsches Medikament gegeben. Eine Mitbewohnerin hatte den Fehler wenige Minuten später entdeckt und die Pflegekräfte informiert. Doch diese, zwei Altenpflegerinnen und deren Vorgesetzte, haben versucht, den Vorfall zu vertuschen. Einen Arzt haben sie nicht informiert. Der Bewohner verstarb einige Wochen später. Im Strafprozess konnte der Zusammenhang zwischen falscher Medikation und dem Tod des Bewohners nicht zweifelsfrei geklärt werden. So wurden die drei Pflegekräfte nicht wegen vollendeten, sondern lediglich wegen versuchten Mordes (durch Unterlassen) verurteilt. Um Mord ging es deswegen, weil mit dem Vertuschen das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer anderen Straftat“ erfüllt war. Die vorgesetzte Pflegekraft muss nun für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Sie war nach Ansicht des Gerichts die „Impulsgeberin“. Gegen die beiden anderen wurden Bewährungsstrafen verhängt. Das Urteil des Landgerichts Landshut vom 21. Mai 2019 ist noch nicht rechtskräftig.

Widerrufsrecht gilt auch bei Online-Bestellung von Medikamenten

RA Thorsten Siefarth - LogoOnline-Apotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos beraten zu können.

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Urteil zur Online-Bestellung von Medikamenten: Widerruf ist möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoVersandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Online-Apotheke Apovia entschieden. Das Gericht untersagte dem Betreiber außerdem, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben. Mehr lesen