Jetzt möglich: Digitale Fortbildungen zur Pflegedienstleitung

Die Erweiterung um digitale Weiterbildungsmaßnahmen wurde in den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) vollstationär und MuG Kurzzeitpflege verankert. Die neue Formulierung lautet: „Von der Gesamtstundenzahl [bzgl. Weiterbildungsmaßnahme] sollen mindestens 20 % in Präsenzphasen vermittelt worden sein. Die Präsenzphasen können gemeinsam vor Ort oder in Form von präsenzäquivalenten Online-Veranstaltungen mit entsprechendem Medieneinsatz, der eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherstellt (synchrones Lernen), stattfinden.“ Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 30. Mai 2023 erfolgt. Somit sind die aktualisierten MuG zum 1. Juni 2023 in Kraft getreten.

Aktualisiert: FAQ zu den geänderten „Maßstäben und Grundsätzen vollstationär“

Zum 1. Juli 2022 sind Änderungen der „Maßstäbe und Grundsätze“ in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Die „Maßstäbe und Grundsätze“ regeln die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI. Mit den aktuellen Änderungen wurden Anpassungen an der statistischen Plausibilitätskontrolle vorgenommen. Die Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege hat dazu akutell die FAQ (häufig gestellte Fragen) veröffentlicht.

„Qualitätsprüfungs-Richtlinien vollstationär“ liegen vor

Es hat ziemlich lange gedauert, den neuen Pflege-TÜV in die Tat umzusetzen. Nachdem die „Maßstäbe und Grundsätze“ verabschiedet und genehmigt wurden, ist das Gleiche nun auch mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) passiert. Am 21. Februar 2019 wurden sie vom Bundesgesundheitsministerium gebilligt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft. Pflegeeinrichtungen sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten. Weitere Infos inklusive Downloadmöglichkeit für die neue QPR gibt es beim Medizinischen Dienst.

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität gem. § 113 SGB XI veröffentlicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgesundheitsminister hat die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind sie verbindlich. Sie können auch über die Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege heruntergeladen werden. Die Maßstäbe und Grundsätze traten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 12.2.2019.