Patient zu lange am Leben erhalten: Arzt muss Schmerzensgeld zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDem Sohn als Alleinerben seines verstorbenen Vaters stehen Schmerzensgeldansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zu. Dieser hatte nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts München den Patienten zu lange am Leben erhalten. Und zwar mittels künstlicher Ernährung durch eine PEG-Sonde. Mehr lesen