BGH-Urteil zur Lebenserhaltung: Hoffentlich hilft das Bundesverfassungsgericht!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arzt hatte einen Patienten zu lange mittels künstlicher Ernährung am Leben erhalten. Das war jedenfalls die Ansicht des Sohnes. Er wollte deswegen Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Mediziner. Gestern hat der Bundesgerichtshof die ärztliche Haftung jedoch abgelehnt. Mit dem Argument: Ein Leben könne niemals ein Schaden sein. Was ich jedoch nicht verstehe: In engen Grenzen wurde in der bisherigen Rechtsprechung bereits anerkannt, dass bei der fehlerhaften Behandlung einer Schwangeren durchaus Ansprüche möglich sind. Klar, auch in diesem Fall kann das Kind niemals ein Schaden sein. Darum geht es aber doch nicht. Es geht vielmehr um die Folgen, mit denen das Kind fertig werden muss. Zum Beispiel zusätzliche Kosten für den Behinderungsausgleich. Auch in dem aktuellen Fall geht es nicht um das Leben als solches. Sondern um die Folgen: Kosten für die womöglich zu lange Behandlung, aber auch um die erlittenen Schmerzen des Patienten.

Ob ein Arzt tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen hat, ist eine ganz andere Frage. Das will ich für den aktuellen Fall gar nicht beurteilen. Der BGH hat mit seiner Entscheidung den Weg zu dieser Prüfung aber dicht gemacht.

Das Urteil des BGH setzt zudem ein falsches Signal: Ärzte haben in vergleichbaren Situationen nun einen Freibrief. Zumindest zivilrechtlich. Hinterbliebene können allenfalls noch strafrechtlich vorgehen und eine Strafanzeige machen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass der klagende Sohn vor das Bundesverfassungsgericht. Und dass dieses fatale Urteil dort korrigiert wird.

Patient zu lange am Leben erhalten: Arzt muss Schmerzensgeld zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDem Sohn als Alleinerben seines verstorbenen Vaters stehen Schmerzensgeldansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zu. Dieser hatte nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts München den Patienten zu lange am Leben erhalten. Und zwar mittels künstlicher Ernährung durch eine PEG-Sonde. Mehr lesen

Bundesgerichtshof präzisiert Anforderungen an Patientenverfügung

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Sohn einer Wachkoma-Patientin wollte den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen bei seiner Mutter. Es sei ihr Wille gewesen, der sich unter anderem aus ihrer Patientenverfügung ergeben würde. Der Ehemann widersprach dem jedoch und erhielt von den Gerichten zunächst Recht. Der Bundesgerichtshof hat deren Entscheidungen jetzt jedoch aufgehoben. Bereits im letzten Jahr hatte er über die Wirksamkeit einer Patientenverfügung entschieden. Mit dem neuerlichen Beschluss präzisieren die Bundesrichter nun die Anforderungen. Mehr lesen