Krankenkasse lehnt häusliche Krankenpflege ab: Diese Tipps helfen Ihnen!

Damit die medizinische Behandlung auch zu Hause gesichert ist, können Ärzte ihren Patienten häusliche Krankenpflege verordnen. Ambulante Pflegedienste bzw. Sozialstationen übernehmen dann die notwendigen Maßnahmen. Zum Beispiel Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Kosten dafür zahlt die Krankenkasse. Aber nicht immer spielt die Kasse mit. Doch was können Sie tun, wenn die Kasse die Kostenübernahme ablehnt? Diese Frage beantworte ich ein einem Rechtstipp auf anwalt.de.

Medizinal-Cannabis: Subjektives Empfinden reicht für Kostenübernahme nicht aus

Hanf Pipette Glasflasche
„Mindestevidenz“ notwendig

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit 2017 ist es Patienten in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, Cannabisarzneimittel zu Lasten der Krankenkassen zu erhalten. Die Bandbreite der Erkrankungen, in welchen die Versorgung mit Cannabis vor Gericht eingeklagt wird, geht derzeit von ADHS über Morbus Crohn, Multipler Sklerose bis hin zu rein psychiatrischen Erkrankungen. Das Sozialgericht Nürnberg betont in zwei aktuellen Urteilen jedoch: Für die Übernahme der Kosten durch die Kassen sei eine „Mindestevidenz“ erforderlich. Danach müssen erste wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die Schlussfolgerung zulassen, dass bei dem konkreten Krankheitsbild durch den Einsatz von Cannabinoiden ein therapeutischer Erfolg zu erwarten sei. Allein das subjektive Empfinden des Patienten, auch wenn es durch eine Einschätzung seines behandelnden Arztes unterstützt werde, reiche hierfür nicht aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig (Urteil vom 5. Juni 2019, Az. S 18 KR 496/18, und vom 7. Juni 2019, Az. S 21 KR 152/18).

Europäischer Gerichtshof: Kasse darf Kosten für Off-Label-Use eines Arzneimittels übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoWird ein Arzneimittel außerhalb des durch die Arzneimittelbehörden zugelassenen Gebrauchs hinaus genutzt, so spricht man von Off-Label-Use. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um Avastin. Dieses Arzneimittel ist ein Zytostatikum und wird vor allem bei der Krebsbehandlung eingesetzt. Konkret ging es aber um die Behandlung einer altersbedingten Makuladegeneration (Netzhautschaden). Der EuGH hat dazu entschieden (Urteil vom 21.11.2018, Az. C-29/17): Ein nationales Krankenversicherungssystem darf die Kosten von Arzneimitteln zum Off-Label-Use übernehmen. Allerdings muss das Arzneimittel weiterhin mit dem EU-Arzneimittelrecht in Einklang stehen. Mehr lesen