Kein Anspruch auf faltenfreies und ungetackertes Arbeitszeugnis

RA Thorsten Siefarth - LogoArbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (9.11.2017, Az. 5 Sa 314/17). Zum einen dürfen Arbeitszeugnisse zweimal gefaltet sein. Allerdings nur so, dass sich die Knicke bei einer Kopie nicht abzeichnen. Außerdem sei das Tackern kein Geheimzeichen dafür, dass zum Ausdruck bringe, der Aussteller sei mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden gewesen.

Einsicht in Patientenakte kann teuer sein

RA Thorsten Siefarth - LogoNach § 530g BGB ist einem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren. Das kann allerdings ganz schön teuer werden. Ein Klinik aus dem Saarland stellte für 909 Kopien ingesamt 549 Euro in Rechnung, gut 60 Cents pro Kopie. Außerdem wollt das Krankenhaus erst die Akte in Kopie erst nach Bezahlung übersenden. Das alles geht in Ordnung, befand das Saarländische Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.11.2016, Az. 1 U 57/16, abrufbar im Volltext hier).

Einsicht in Personalakte: Rechtsanwälte müssen draußen bleiben!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz). Die Regelung begründet jedoch keinen Anspruch des Arbeitnehmers, dazu einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht vergangene Woche entschieden (Urteil vom 12.7.2016, Az. 9 AZR 791/14). Die Richter haben dabei allerdings vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, Kopien von der Akte anzufertigen.