Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung

Während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus bekommen Pflegebedürftige für maximal 28 Tage Pflegegeld (§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Dadurch soll eine Doppelzahlung vermieden werden. Denn bei stationärer Versorgung besteht kein Bedarf an häuslicher Pflege. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Osnabrück auch dann, wenn im Krankenhaus die ständige Präsenz einer Pflegeperson notwendig ist (Urteil vom 7. September 2021, Az. S 14 P 16/19). Konkret ging es um ein behindertes Kind mit einer komplexen Erkrankung, das auf eine Spenderherzoperation wartete. Dazu war laut Auskunft der Eltern deren ständige Präsenz erforderlich gewesen – fast ein Jahr lang. Das Gericht erkannte die schwierige Situation durchaus an, begründet seine Entscheidung aber damit, dass das Gesetz individuelle Umstände nicht berücksichtige. Deswegen führten Minderjährigkeit, Behinderung des Pflegebedürftigen oder ein langer Krankenhausaufenthalt nicht zu einer anderen Einschätzung. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Gerichts.

EuGH: Diskriminierung wegen Betreuung eines Kindes mit Behinderung

RA Thorsten Siefarth - LogoNicht nur ein Arbeitnehmer mit Behinderung kann diskriminiert werden. Auch ein Arbeitnehmer, der ein Kind mit Behinderung betreut kann dafür in seinem Berufsleben ungleich behandelt werden. Auch für diesen Fall gilt die europäische Gleichbehandlungs-Richtlinie. Mehr lesen