Gebühr für Notaufnahme im Krankenhaus?

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer mehr Menschen suchen tagsüber offenbar eine Notfallambulanz auf, obwohl sie zu einem der rund 148.000 niedergelassenen Ärzte gehen könnten. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hat deswegen für diese Fälle eine Gebühr als „letzte Lösung“ vorgeschlagen. Der Vorschlag sorgt seit zwei Tagen für heftige Diskussionen. Es wird eingewandt, dass die Gebühr unsozial sei. Ein knackiges Pro-und-Contra gibt es bei tagesschau.de. Lesenswert auch ein Beitrag in der FAZ.

Auch Fachärzte können jetzt Hausbesuche an Assistenten delegieren

RA Thorsten Siefarth - LogoHausbesuche der nichtärztlichen Praxisassistenten von Fachärzten wurden bislang nur dann vergütet, wenn sie in Alten- und Pflegeheimen stattfanden. Seit dem 1. Juli 2017 ist das auch möglich, wenn sie zu Hause erfolgen. Wenn die Assistenten also z.B. Pflegebedürftige besuchen, die von privaten Pflegepersonen oder Mitarbeitern von Pflegediensten in der eigenen Wohnung versorgt werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung aktuell hin. Sie ergänzt, dass Hausärzte bereits seit Anfang 2015 von einer solchen Regelung profitieren.

Häusliche Krankenpflege: Ab 1. Oktober neues Verordnungsformular

RA Thorsten Siefarth - LogoAb 1. Oktober 2017 gibt es einen geänderten Vordruck, mit dem Vertragsärzte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege verordnen. Das neue Formular ist klarer strukturiert und abgespeckt. So ist eine gesonderte Begründung bei einer Verordnungsdauer von über 14 Tagen künftig nicht mehr notwendig. Neu ist ein Ankreuzfeld für die zum 1.1.2016 gesetzlich eingeführte Unterstützungspflege. Weitere Infos gibt es bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Selbstverwaltung der Kassen soll stärker kontrolliert werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen organisieren sich selbst. Der Staat setzt nur den Rahmen (wenn auch mit vielen Vorgaben). Bei der Selbstverwaltung der Kassen sollen Versicherte, Beitragszahler und Ärzte gemeinsam und eigenverantwortlich mitwirken. Damit dies aber auch gut funktioniert, ist eine effektive interne und externe Kontrolle notwendig. Um diese Mechnismen zu verbessern hat das Bundeskabinett gestern den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. Mehr lesen