Pflegeeinrichtungen: Erhebung von Indikatoren aufgeschoben

Qualitätskennzahlen (Indikatoren) geben an, ob eine Einrichtung im Vergleich zu anderen Einrichtungen besser oder schlechter ist. Von der Pflicht zu deren Erhebung sind Pflegeeinrichtungen bis zum 31. März entbunden. So sieht es eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Weitere Erläuterungen finden sich in den FAQ des aQua-Instituts. Danach haben Pflegeeinrichtungen nun die folgenden Optionen:

  • eine Regelerhebung für verbindliche Stichtage vor dem 1. April 2021 auf freiwilliger Basis durchzuführen und/oder
  • eine (oder mehrere) Erhebungen ohne Veröffentlichung durchzuführen oder
  • keine Erhebung durchzuführen.

Pflege-TÜV: Es wird keine Noten mehr geben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Pflege-TÜV besteht ab Januar 2020 aus zwei Teilen:

  • Ermittlung der Ergebnisqualität durch die Pflegeeinrichtungen. Dazu werden zehn Indikatoren erhoben und das Ergebnis von einer Datenclearingstelle auf Plausibilität geprüft. Beispiel für einen Indikator: Erhalt der Selbständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege).
  • Externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hier werden sogenannte Qualitätsaspekte geprüft (und nicht die Erfüllung festgelegter Kriterien). Beispiel: Unterstützung bei der Körperpflege. Die Ergebnisse werden anhand eines vierstufigen Bewertungsschemas mit Quadraten dargestellt.

Die Ergebnisse dieser internen und externen Ermittlungen werden zusammen mit Informationen über die Pflegeeinrichtung veröffentlicht. Die bisherige Gesamtnote wird es nach dem neuen System nicht mehr geben.