Radiotherapie schonender als konventionelle Bestrahlung: Kasse muss zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoMehrere Medien berichten, dass das Landgericht Lüneburg eine private Krankenversicherung verurteilt hat, die intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) zu bezahlen (Urteil vom 2.8.2016, Az. 5 O 179/13). Diese Behandlungsmethode sei (zur Behandlung eines Prostatakarzinoms) wissenschaftlich anerkannt, aber weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung.