Vom Bundestag verabschiedet: Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung

RA Thorsten Siefarth - Logo Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Einer der Auslöser für das Gesetz war die schlechte Qualität von Inkontinenzprodukten. Versicherte können zukünftig zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, welche qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Denn neben dem Preis müssen die Kassen bei der Ausschreibung auch die Qualität oder die Zweckmäßigkeit der Produkte berücksichtigen. Das Gesetz enthält aber noch weitere wichtige Neuerungen. Mehr lesen

Heil- und Hilfsmittel: Reform soll mehr Qualität bringen

RA Thorsten Siefarth - LogoZu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken. Mehr lesen