Ehefrau leistet Sterbehilfe für ihren Mann: Unfallkasse muss dennoch Rente zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Ehefrau leistete für ihren seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann Sterbehilfe. Strafrechtlich verfolgt wurde sie zwar nicht, aber die Unfallkasse verweigerte ihr dennoch die beantragte Hinterbliebenenrente. Die Kasse berief sich auf eine Vorschrift, nach der Personen, die den Tod eines anderen herbeiführen, keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das Bundessozialgericht sah diese Regelung aber nicht als hinderlich an und sprach der Frau, wie bereits die unteren Instanzen, die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Mehr lesen