Haftung
Vorsicht bei mitgebrachtem Speiseeis!
Sommerzeit ist Eiszeit. Da bringen Angehörige gerne Speiseeis in die Pflegeeinrichtungen mit. Allerdings ist bei selbstgemachtem Eis Vorsicht geboten. Denn hier besteht die Gefahr, wenn die Kühlkette nicht optimal funktioniert, dass sich Keime vermehren. Wurden gar rohe Eier verarbeitet, dann können Salmonellen den Genuss ordentlich verhageln. Pflegekräfte müssen die Gefahren im Blicke behalten und – behutsam – kontrollieren. Sie sollten vor allem über die verheerenden Folgen einer Infektion in einer Altenpflegeeinrichtung aufklären. Die Empfehlung an Angehörige sollte lauten, möglichst auf industriell hergestelltes Eis zurückzugreifen. Das ist zwar nicht so lecker, aber weniger gefährlich. Notfalls muss den Angehörigen sogar verboten werden, selbst hergestellte Eis mitzubringen.
Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften?
Vor der Tür in einem Seniorenheim in Brandenburg hatte ein Bewohner einen Unfall verursacht. Der Fall bietet Anlass, einmal zu klären, unter welchen Voraussetzungen Heime für Unfälle von Bewohnern haften. Nachzulesen in meinem Artikel des Monats Mai (kostenloser Download, pdf, 0,1 MB).
BGH: Bei einer Organspende gibt es keine „hypothetische Einwilligung“
Zwei Personen hatten Familienangehörigen eine Niere gespendet. Seitdem litten sie an einem Fatigue-Syndrom („bleierne Müdigkeit“). Ihrem Haftungsanspruch hielten die Ärzte entgegen: Selbst wenn die Aufklärung korrekt verlaufen wäre, hätten die Spender eingewilligt (hypothetische Einwilligung). Das hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Urteilen (29.1.2018, Az. VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17) jedoch nicht gelten lassen. Das Transplantationsgesetz sehe strenge Schutzmechanismen vor, um die Spender in einer schwierigen Situation zu schützen. Diese würden unterlaufen, wenn Ärzte sich auf eine hypothetische Einwilligung herausreden könnten.