Neue Vorgaben für Medizinische Dienste

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ist aus Sicht der Bundesregierung „nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt“. Erwogen würden deshalb neue gesetzliche Vorgaben. Etwa eine verbindliche Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs. Darüber hinaus werde geprüft, „ob über die bestehenden Möglichkeiten in der Pflegebegutachtung hinaus eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Beauftragung externer Gutachten geschaffen werden sollte“.

Haftungsprozess gegen Pflegeunternehmen: MDK-Ärztin gilt als befangen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenkasse hat ein Pflegeheim wegen eines Sturzes einer Bewohnerin auf Schadensersatz verklagt. In der ersten Instanz wurde vom Landgericht Gera eine MDK-Ärztin als Sachverständige bestimmt. Für das Pflegeheim war diese jedoch befangen. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das genauso (Beschluss vom 22.8.2016, Az. 6 W 66/16). Denn die Ärztin war für die Kasse, die das Pflegeheim verklagt hatte, als hauptamtliche MDK-Gutachterin tätig. Es gebe etliche objektive Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt, so das Gericht in seiner aktuell bekannt gewordenen Entscheidung.