Urteil: Kasse muss bei „Weglauftendenz“ GPS-Notfalluhr bezahlen

Markierung von Orten auf symbolischer Karte

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion ein Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sein kann. Zugrunde lag der Fall eines 19-jährigen Mannes aus der Nähe von Bremen. Er leidet an einem Down-Syndrom mit geistiger Behinderung und „Weglauftendenz“. Sein behandelnder Arzt beantragte bei der Krankenkasse eine GPS-Notfalluhr, die Alarm auslöst sobald er einen definierten Aufenthaltsbereich verlässt. Mehr lesen

Landgericht Fulda entscheidet über sensorgesteuerte Weglaufsperre „rund um die Uhr“

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Antrag auf Genehmigung einer sog. „sensorgesteuerten Weglaufsperre“ für 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stellt einen Antrag auf Genehmigung einer Unterbringung dar. Es handelt sich nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 31.5.2016 (Az. 5 T 83/16) nicht bloß um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Außerdem hat das Gericht die Genehmigung der Weglaufsperre versagt. Eine bloß abstrakte Gefährdung des Betroffenen reiche nicht aus. Darüber hinaus müssten weniger einschneidende Maßnahmen geprüft werden, wie z.B. eine Personenortungsanlage mittels GPS-Überwachung.