Bundesarbeitsgericht: Gleicher Lohn für Rettungsassistenten mit Minijob

Ein Arbeitgeber hatte vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten mehr Lohn bezahlt als solchen mit einem Minijob. Begründung: Die Vollzeitkräfte waren besser planbar als die Minijobber. Denn letztere durften Wünsche zur Arbeitszeit äußern und auch Vorschläge ablehnen. Da es sich aber um die gleiche Tätigkeit handelt, ist diese Differenzierung unzulässig. Auch hier gilt: Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 2023 (Az. 5 AZR 108/22). Mehr Infos bei Legal Tribune Online.

Katholisches Krankenhaus kündigt nach Wiederheirat: Streit geht in eine neue Runde

RA Thorsten Siefarth - LogoEin katholisches Krankenhaus hatte einem Chefarzt im Jahr 2009 gekündigt, weil dieser im Jahr zuvor nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Kündigung. Nicht zuletzt auch, weil evangelische Kollegen nach einer erneuten Heirat bleiben durften. Der Fall ging zum Bundesverfassungsgericht. Die dortigen Richter verwiesen im Oktober 2014 auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und reichten den Rechtsstreit zurück an das Bundesarbeitsgericht. Das wiederum hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dort soll geklärt werden, ob die kirchliche Vorgehensweise den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien entspricht. Ich werde berichten …