Corona-Sonderregeln werden verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Es geht um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Beratungen bei der der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), das Entlassmanagement in Krankenhäusern, Krankentransporte sowie um erleichterte Vorgaben für ärztliche Verordnungen. Mehr Details gibt es in der Pressemitteilung des G-BA.

Corona-Sonderregeln für ärztliche verordnete Leistungen bis 31. März 2021 verlängert

Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Die Sonderregeln betreffen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben. Einen Überblick über sämtliche verlängerten Sonderregeln liefert der G-BA hier.

Häusliche Krankenpflege: Versorgungsangebot für Wundbehandlung wird gestärkt

RA Thorsten Siefarth - LogoPatienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden wird zukünftig ein besseres Leistungsangebot der häuslichen Krankenpflege zur Verfügung stehen. Die derzeitigen Leistungen zur Wundversorgung wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und neu strukturiert. Außerdem gibt es nun klarstellende Angaben zur Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen. Der Beschluss wurde gestern in Berlin gefasst. Hier sind die wichtigsten Änderungen der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL): Mehr lesen

Grippe-Impfung: Kassen müssen zukünftig Vierfach-Impfstoff bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Grippeschutzimpfung wird in der Impfsaison 2018/2019 mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung künftig mit einem Vierfach-Impfstoff gegen die saisonale Grippe impfen lassen können. Bislang gab es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung, ob für diese Impfung ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden ist. Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.