Fixierung eines Patienten in einer Klinik: Unzulässig mangels „Eins-zu-Eins-Betreuung“

Hände Handschellen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Amtsgericht Frankfurt am Main hat Ende des letzten Jahres die Genehmigung einer Fixierung abgelehnt. Es ging um einen Patienten, der vorläufig in einer Klinik für Psychiatrie untergebracht worden war. Zum einen gab es keinen ausreichenden Grund für die Fixierung. Außerdem hätte der Patient intensiver beaufsichtigt werden müssen, so das Gericht. Mehr lesen

Urteil: 12.000 Euro Schmerzensgeld wegen Fixierung ohne richterliche Genehmigung

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Land Hessen muss einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem gestern veröffentlichtem Urteil entschieden. Nach einer Frühgeburt gestaltete sich die häusliche Situation der Klägerin schwierig. Ein Notruf ihres Ehemanns führte 2014 zur Einweisung der Klägerin gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Dort befand sie sich gut zwei Wochen und wurde dabei teilweise fixiert und mit Medikamenten therapiert. Das Amts- und das Landgericht hatten damals die vorläufige Unterbringung der Klägerin in einer geschlossenen Einrichtung für zulässig erklärt. Mehr lesen

Hamburg: Bei Fixierungen länger als 30 Minuten muss Gericht entscheiden

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Hamburger Senat hat am 30.10.2018 einen Gesetzentwurf verabschiedet. Die neue Regelung: Über Fixierungen zumindest sämtlicher Gliedmaßen, die absehbar länger als eine halbe Stunde dauern, muss ein Richter entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass dafür täglich zwischen 6 und 21 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen muss. Um die notwendige Reaktionsschnelligkeit an den Gerichten zu garantieren, will der Senat neue Stellen für Richter und Servicekräfte zur Verfügung stellen. Das neue Gesetz soll für Gefangene im Strafvollzug gelten. Und für Menschen mit schwersten psychischen Erkrankungen, die sich in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung befinden.

Strengere Anforderungen für eine Fixierung

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang war strittig, ob eine Person, die geschlossen untergebracht ist, ohne weiteres auch fixiert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass es in einem solchen Fall neben dem Unterbringungsbeschluss eines weiteren richterlichen Beschlusses bedarf (Az. 2 BvR 309/15 u.a.). Zumindest dann, wenn die Fixierung nicht nur kurzfristig ist, also mindestens eine halbe Stunde andauert. Das zuständige Gericht muss die Fixierung möglichst vorab genehmigen, nur ausnahmsweise ist das im Anschluss an die Maßnahme möglich. Das bisher geltende Gesetz in Bayern muss nun bis Juli 2019 um eine entsprechende Regelung ergänzt werden. Krankenhäuser sind ab sofort verpflichtet, fixierte Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Maßnahme bei Gericht nachträglich anfechten können. Mit ihrem Beschluss gaben die Richter der Klage zweier Patienten recht. Der eine war in einer Münchner Klinik acht Stunden lang an Armen, Beinen, Körper und Kopf in einer Sieben-Punkt-Fixierung am Bett gefesselt. Der andere war in einer Klinik in Baden-Württemberg über mehrere Tage hinweg an fünf Punkten fixiert worden.