Feuerwehreinsatz wegen angebranntem Essen: Pflegeeinrichtung muss nicht zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Klägerin betreibt im rheinland-pfälzischen Bad-Kreuznach zwei Seniorenzentren, in denen sie Appartements für betreutes Wohnen anbietet. Alle Wohnungen in den Einrichtungen sind mit Brandmeldern versehen, die im Zeitraum von Juni bis November 2014 in fünf Fällen auslösten. Ursache war jeweils eine starke Rauchentwicklung, die durch angebranntes Essen auf einem Herd oder durch verbrannte Toasts oder Waffeln in einem Toaster ausgelöst wurde. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hat sich das Pflegeunternehmen mit Erfolg gegen die Kostenbescheide der Stadt über mehr als 3.000 Euro gewehrt (Urteil vom 9.1.2018, Az. 3 K 376/17.KO). Dass in einer solchen Situation die Brandmeldeanlage auslöse, sei gerade deren bestimmungsgemäße Funktion, so die Richter. Es habe kein Fehlalarm vorgelegen.