Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft wegen falscher Angaben in der Dokumentation

Schild mit der Aufschrift "Time to say goodbye"

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist eine Seltenheit, dass Arbeitsrichter eine außerordentliche Kündigung einmal durchgehen lassen. So aber geschehen in einem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Eine Pflegekraft hatte in der Pflegedokumentation eingetragen, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sein will. Ihr konnte jedoch nachgewiesen werden, dass sie nur telefonischen Kontakt hatte. Mehr lesen