Kostenloser Artikel des Monats: Fahrt zum Arzt – was die Kasse zahlen muss!

RA Thorsten Siefarth - LogoHäufig können Pflegebedürftige aus körperlichen Gründen nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt fahren. Wenn dann kein Helfer mit einem Auto bereitsteht, müssen sie meist ein Taxi nutzen. Das kann aber ganz schön ins Geld gehen! Da liegt der Gedanke nahe, sich von der Krankenkasse die Kosten für die Fahrt zum Arzt wieder zu holen. Der Haken: Bei einem normalen Arztbesuch geht das nicht. Aber in einigen anderen Fällen sehr wohl! Mein Artikel des Monats März (kostenloser Download, pdf, 50 kB) klärt auf.

Sozialamt muss Fahrt zum Zahnarzt zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Sozialgericht Regensburg einem Heimbewohner Recht gegeben (3.4.2014, Az. S 16 SO 4/14 ER). Dieser musste bei einem Zahnarzt ambulant behandelt werden. Ein zahnärztlicher Hausbesuch war nicht möglich. Für die Fahrkosten zum Zahnarzt kommt die Krankenversicherung nicht auf. Auch die Pflegeeinrichtung musste den Transport nicht übernehmen. Weil also kein anderer Kostenträger zur Verfügung stand, konnte der Heimbewohner vom Sozialamt verlangen, dass dieses die Kosten für den Transport übernimmt. Der Träger der Sozialhilfe ist über eine Erhöhung des Regelsatzes nach § 27b Abs. 2 S. 2 SGB XII zur Kostentragung verpflichtet.