Kopftuch im kirchlichen Klinikum: „nicht vereinbar“!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar. Das hat das Bundesarbeitsgericht gestern in einem richtungsweisenden Urteil entschieden. Mehr lesen