Unfall in der Mittagspause: Schutz durch Unfallversicherung?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer hat in seiner Pause den Betrieb verlassen, um Mittagessen zu holen. Dabei hat er sich aufgrund eines Sturzes eine Halsmarkquetschung zugezogen und wollte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Diese lehnte jedoch ab, weil der Arbeitnehmer den Betrieb vor allem deswegen verlassen hatte, um Kleidung von der Reinigung abzuholen. Da der Arbeitnehmer das Gegenteil nicht beweisen konnte, hat das Hessische Landessozialgericht die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen.

Referenz: Urteil des Hessischen Landesozialgerichts vom 24.3.2015, Az. L 3 U 225/10

Medikamente heimlich unter das Essen mischen: Auch das ist eine Zwangsmaßnahme

Das Landgericht Lübeck hat entschieden (23.7.2014, Az. 7 T 19/14): Die verdeckte Gabe von Medikamenten ist eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Auch dadurch werde nämlich der Wille des Betroffenen überwunden. Es mache keinen Unterschied, ob man dies durch körperlichen Zwang erreiche – oder durch eine List. Weiter hält das Gericht in seinem Leitsatz fest: Eine ärztliche Zwangsmaßnahme (§ 1906 Abs. 3 S. 1 BGB) ist nur im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB zulässig. Und: Die ärztliche Zwangsmaßnahme darf nur in einem Krankenhaus erfolgen.

Grundsatzstellungnahme „Essen und Trinken im Alter“: MDS gibt Neuauflage heraus

RA Thorsten Siefarth - LogoDie MDK-Gemeinschaft hat ihre Handlungshilfe für Pflegende zur Ernährung und Flüssigkeitsversorgung von älteren Menschen komplett überarbeitet und um weitere Aspekte ergänzt.  Die Neuauflage hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) jetzt unter dem Titel „Grundsatzstellungnahme Essen und Trinken im Alter“ veröffentlicht. Mehr lesen