Unterlagen Pflegebedürftiger per Fax versenden?

RA Thorsten Siefarth - LogoBei der Fax-Versendung von Unterlagen, die Daten von Pflegebedürftigen enthalten, ist Vorsicht geboten. So muss z. B. gewährleistet sein, dass auf der Gegenseite auch wirklich nur die Berechtigten die Unterlagen einsehen können. Doch das Problem ist viel grundsätzlicher: Ist die Faxversendung von Unterlagen Pflegebedürftiger überhaupt erlaubt? Mehr lesen