Gericht lehnt Adoption einer erwachsenen Pflegeperson ab

RA Thorsten Siefarth - LogoAktuell ist folgender Fall vor dem Amtsgericht Konstanz bekanntgeworden (Beschluss vom 10.5.2016, Az. 3 F 174/15): Ein 92-Jähriger wollte seine 40-jährige Pflegekraft adoptieren. Das Gericht hat das jedoch abgelehnt. Es komme darauf an, ob das Eltern-Kind-Verhältnis von der auf Dauer angelegten Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt sei (wie typischerweise bei leiblichen Eltern und ihren Kindern). Hier stand aber die finanzielle Absicherung der Pflegeperson im Vordergrund: Der pflegebedürftige Mann hatte die Pflegeperson als Erbin eingesetzt und man wollte durch die Adoption Erbschaftssteuer sparen. Außerdem habe die Bekanntschaft zwischen beiden gerade einmal acht Monate gedauert. Auch das entgeltliche Arbeitsverhältnis zwischen beiden sowie der geistige Zustand des Pflegebedürftigen sprächen gegen ein besonderes Näheverhältnis.

Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer: Auch Kinder dürfen Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Tochter pflegte ihr Mutter über viele Jahre. Als die Mutter verstorben war, wollte die erbende Tochter bei der Erbschaftssteuer den sogenannten Pflegefreibetrag geltend machen. Das Finanzamt verweigerte dies jedoch unter Hinweis darauf, dass die Privilegierung nicht bei Personen greife, die untereinander in gerader Linie unterhaltsverpflichtet seien. Das Finanzgericht und nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben jedoch entschieden, dass die entsprechende Richtlinie der Finanzverwaltung rechtswidrig ist. Die Tochter durfte den Freibetrag sehr wohl geltend machen. Mehr lesen

Pflegeheim muss Erbschafts- und Körperschaftssteuer zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin als GmbH organisiertes Pflegeheim hatte eine Erbschaft über etwas mehr als 1 Million Euro erhalten. Die Heimaufsicht hatte dazu eine Ausnahmegenehmigung erteilt. In puncto Steuern hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 6.12.2016, Az. I R 50/16), dass die Pflegeeinrichtung zum einen Erbschaftssteuer zahlen muss. Da das Erbe jedoch auch eine Betriebseinnahme darstellt, muss das Pflegeheim ebenso Körperschaftssteuer zahlen. Die Doppelbesteuerung sei rechtmäßig.

Erbschaftssteuer: Auch nahe Verwandte haben Anspruch auf Pflegefreibetrag

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber honoriert unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeleistungen auch bei der Erbschafsteuer. Er stellt die Erben um bis zu 20.000 EUR von der Erbschafsteuer frei. Voraussetzung ist u.a., dass der Erwerber den Erblasser unentgeltlich oder gegen zu geringes (also unzureichendes) Entgelt pflegt. Oder ihm Unterhalt gewährt. Die Finanzverwaltung ist allerdings häufig der Auffassung, dass nur Erben einen Anspruch auf den Pflegefreibetrag haben. Nicht aber z.B. nahe Angehörige, die ein Vermächtnis erhalten. Dass dem aber nicht so ist, zeigt Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht in diesem Beitrag.