Bundesverfassungsgericht: Betreuungsgericht durfte Mutter nicht als Betreuerin entlassen

Wegen einer kontraproduktiven „innerfamiliären Dynamik“ hatte ein Betreuungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern einer Mutter die Betreuung weggenommen. Ein Berufsbetreuer sollte die Vertretung der Tochter übernehmen. Dieser Wechsel war jedoch sowohl gegen den Wunsch der Mutter als auch gegen den der Tochter. Der Streit ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dort sahen die Richter das „Familiengrundrecht“ aus Art. 6 Abs. 1 GG als verletzt an. Das Betreuungsgericht muss nun erneut entscheiden. Hier wird das Urteil vom 31. März 2021 (Az. 1 BvR 413/20) erläutert. Und hier ist das Urteil im Volltext abrufbar.

Rahmenvertrag zum Entlassmanagement tritt zum 1. Oktober in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoNach einigen Querelen tritt der Rahmenvertrag Entlassmanagement zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Durch die Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Anschlussversorgung an einen Krankenhausaufenthalt ermittelt wird und die notwendigen Anschlussmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung müssen rechtzeitig informiert werden. Durch den Rahmenvertrag soll die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen garantiert werden. Wichtige Neuerung: Das Entlassrezept. Es soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Weitere Infos gibt es beim GKV-Spitzenverband.