Gesundheits-Apps auf Rezept: Neuer Gesetzentwurf zur „digitalen Versorgung“

RA Thorsten Siefarth - LogoGesundheitsminister Jens Spahn hat einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Es geht um ein Gesetz zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) (pdf, 0,7 MB). Die wesentlichen Ziele: Patienten sollen sich Gesundheits-Apps künftig vom Arzt verschreiben lassen können – wie Arzneimittel. Außerdem sollen sie ihre Daten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen können. Auch telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden sollen leichter nutzbar werden. Mehr Infos gibt es beim Bundesgesundheitsministerium. 

Elektronische Patientenakte soll 2019 starten

RA Thorsten Siefarth - LogoBereits am 29.12.2015 sind die §§ 291a ff. SGB V in Kraft getreten. Darin ist die neue elektronische Patientenakte geregelt. Die Bundesregierung hat nun auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen geantwortet, dass die Krankenkassen die digitale Akte ab 2019 anbieten können. Die Vorbereitungen sollen planmäßig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein. Es ist geplant, die elektronische Patientenakte stufenweise einzuführen. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. Zunächst gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann „Komfort- und Leistungsfunktionen“ ergänzt werden. Versicherte können frei entscheiden, ob sie die neue Akte nutzen wollen.