Anordnung zur Einzelzimmerquote: Pflegeheim wehrt sich erfolgreich

RA Thorsten Siefarth - LogoNach dem nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz müssen Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Juli 2018 eine Einzelzimmerquote von mindestens 80 Prozent aufweisen. Weil das zwei Pflegeheimen noch nicht gelungen war, hatten die Stadt Köln und der Landkreis Gütersloh sogenannte Wiederbelegungssperren erlassen. Dagegen haben die Pflegeheime einstweiligen Rechtsschutz beantragt. In zweiter Instanz hatten sie Erfolg (Beschlüsse des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2019, Az. 12 B 43/19 und 12 B 1435/18). Die Sperre ist damit erst einmal vom Tisch (erst in den späteren Hauptsacheverfahren wird endgültig entschieden). Begründung: Die Pflegeheime hätten immerhin Um- und Neubaumaßnahmen eingeleitet. Außerdem berufen sich die Aufsichtsbehörden auf eine Verordnung aus dem Jahr 2008, die hier gar nicht greife. Auch sei, angesichts des finanziellen und organisatorischen Aufwands, der durch die Erfüllung der Einzelzimmerquote entstehe, die Umsetzungsfrist von vier Jahren zu knapp bemessen.

Auch NRW will Impuls für Kurzzeitpflege geben: Lockerung der Einzelzimmerquote

RA Thorsten Siefarth - LogoNun will auch Nordrhein-Westfalen einen Impuls für mehr Kurzzeitpflegeplätze geben. Dazu sieht ein Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor, dass die ab 2018 geltende Einzelzimmerquote von 80 Prozent für Einrichtungen der Kurzzeitpflege gelockert wird. Träger von bestehenden Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der Einzelzimmerquote befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Ausstattung Erleichterungen. Mehr lesen