Kabinett billig Pflegereform

Die Bundesregierung billigte am 2. Juni 2021 die Gesetzespläne von Gesundheitsminister Spahn. Ab September 2022 sollen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen müssen. Die Zuzahlungen der Pflegebedürftigen für die Pflege im Heim (Eigenanteil) soll gedeckelt werden. Gegenfinanzierung: Bund zahlt ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung. Und: (kinderlose) Versicherte müssen 0,1 Punkte mehr an Beitrag für die Pflegeversicherung entrichten. Mehr Infos bei der Tagesschau.

Kasse nimmt Höherstufung zurück: Rückzahlungsanspruch des Heimbewohners?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Heimträger veranlasst für eine Heimbewohnerin im Jahr 2011 eine Höherstufung (von Pflegestufe I auf II). Diese wird von der Kasse auch genehmigt, im Jahr 2014 dann aber rückwirkend (und rechtswirksam) zurückgenommen. Die Heimbewohnerin verlangt nun vom Träger des Heimes den erhöhten Eigenanteil für die Zeit zwischen 2011 und 2014 zurück, insgesamt fast 23.000 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 3.3.2017, Az. I-12 U 80/16, pdf, 4,5 MB) sah tatsächlich einen Anspruch der klagenden Bewohnerin, denn das Heim war ungerechtfertigt bereichert. Aber: Für die Rückabwicklung müssen die wechselseitigen Ansprüche saldiert werden: Auf der einen Seite der erhöhte Eigenanteil, auf der anderen Seite die erbrachten Leistungen des Heimes. Da das Heim aber über den gesamten Zeitraum hinweg Pflegeleistungen nach der Pflegestufe II erbracht hat, blieb von dem Rückzahlungsanspruch der Frau kaum noch etwas übrig: 1.660,83 Euro.

Zweites Pflegestärkungsgesetz: Überleitung in neues System darf nicht zu Leistungskürzungen führen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb Anfang nächsten Jahres kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mit im Schlepptau soll es zukünftig in stationären Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Pflegegrad einen einheitlichen Eigenanteil (EEE) geben. Pflegebedürftige müssen also auch bei höherer Pflegestufe immer nur einen gleichbleibenden Eigenanteil zahlen. Bei der Überleitung vom alten auf das neue System kann es nun aber passieren, dass sich ein negativer EEE errechnet. Das Bundesgesundheitsministerium hat nunmehr in einer Handreichung (pdf, 210 KB) empfohlen, dass die Kassen Leistungskürzungen möglichst vermeiden und den Differenzbetrag zur Finanzierung von Unterkunft und Verpflegung heranziehen sollen.

Termin für Steuererklärung naht: Auch Gesundheitskosten sind absetzbar

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Steuererklärung muss im Normalfall am 31. Mai abgegeben sein. Die Ärztezeitung online weist darauf hin, dass auch Gesundheitskosten die Steuerlast senken können. Grundsätzlich gelte: „Alles, was vom Arzt verordnet wurde und nicht von der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird, kann eingereicht werden“. Allerdings muss jeder einen zumutbaren Eigenanteil selbst tragen. Wie hoch dieser gar nicht so hohe Anteil ist und welche Gesundheitskosten geltend gemacht werden können, das wird in dem Artikel genauer erläutert.