Diakonie Hessen öffnet sich für „kirchengemäße Tarifverträge“

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang haben in den Diakonischen Einrichtungen die sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen die Arbeitsbedingungen ausgehandelt. Dienstegeber und Dienstnehmer (Arbeitnehmer) haben darin gesessen und die Allgemeine Vertragsrichtlinien (AVR) verabschiedet. Knapp 200 Vertreter der Diakonie Hessen haben nun auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. November in Hanau beschlossen, sich für Tarifverträge zu öffnen. Interesse an diesem Modell haben mehrere Träger der Altenpflege. Für sie soll nun ein Branchentarifvertrag entwickelt werden. Allerdings sollen die zukünftigen Tarifverträge „kirchengemäß“ sein, Streik und Aussperrung sollen auch weiterhin ausgeschlossen, eine Schlichtung verbindlich sein.

Bundesverfassungsgericht: Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht bleibt vorerst

RA Thorsten Siefarth - LogoViele Pflegekräfte sind bei einem kirchlichen oder kirchennahen Arbeitgeber beschäftigt. In diesen Unternehmen gilt der sogenannte „Dritte Weg“ – auch für das kollektive Arbeitsrecht. Danach sind z.B. Streiks verboten. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 dieses Verbot gelockert und eine bessere Einbindung der Gewerkschaften angemahnt (Az. 1 AZR 179/11). Allerdings hat das Gericht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Grundsatz bestätigt. Daraufhin zog Verdi vor das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2292/13). Dieses hat nun die Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. Aber nur aus formalen Gründen. Verdi habe keine Beschwerdebefugnis, allenfalls befürchtete Beeinträchtigungen der Gewerkschaft reichen nicht aus.

Bischofskonferenz beschließt Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat auf ihrer Sitzung am 27. April 2015 eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen. Die Novelle betrifft das kollektive und das individuelle Arbeitsrecht. Die Bischöfe bewegen sich allerdings nur sehr vorsichtig. So soll die Wiederheirat Geschiedener nicht mehr stets und für alle Beschäftigte als zwingender Kündigungsgrund gelten. Auch Gewerkschaften sollen mehr Rechte bekommen. Unterdessen soll Verdi-Chef Bsirske beim 2. Kirchlichen Dienstgebertag bereits angekündigt haben, man wolle weiterhin gegen den „Dritten Weg“ vorgehen. Notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nachfolgend die von den Bischöfen beschlossenen Änderungen im einzelnen. Mehr lesen