Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft wegen falscher Angaben in der Dokumentation

Schild mit der Aufschrift "Time to say goodbye"

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist eine Seltenheit, dass Arbeitsrichter eine außerordentliche Kündigung einmal durchgehen lassen. So aber geschehen in einem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Eine Pflegekraft hatte in der Pflegedokumentation eingetragen, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sein will. Ihr konnte jedoch nachgewiesen werden, dass sie nur telefonischen Kontakt hatte. Mehr lesen

Seit 1. August 2017: Pflegeunternehmen müssen verschärfte Abfallvorschriften beachten!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. August 2017 ist für Gewerbeabfälle eine verschärfte Mülltrennung und genauere Dokumentation Pflicht. Das betrifft auch Pflegeunternehmen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV). Die geänderten Vorschriften sehen eine strenge Getrennthaltungspflicht vor. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen gibt es nun 8 Kategorien: Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier; Glas; Kunststoffe; Metalle; Holz; Textilien; Bioabfälle; weitere Abfallfraktionen. Pflegeunternehmen sollten sich am besten von ihrem Abfallentsorgungsunternehmen beraten lassen. Auch hinsichtlich der erweiterten Dokumentationspflicht für alle Abfallarten.

Entbürokratisierung in der Pflege: Schulungsreihe gestartet!

RA Thorsten Siefarth - LogoStaatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, fördert seit Januar 2015 das Projekt zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Kurz vor Ostern haben nun die hierfür nötigen Schulungen für die privaten und gemeinnützigen Trägerverbände begonnen. Staatssekretär Laumann unterstützt das Projekt sogar persönlich. Daher wird er ab dem 12. Mai vor Ort in bundesweit 15 Veranstaltungen für die Teilnahme an dem Projekt werben. Leitende Pflegekräfte, Träger und sonstige Interessierte können sich kostenfrei auf der neuen Website des Projekts unter www.Ein-STEP.de online für eine der Veranstaltungen anmelden.

Effizientere Pflegedokumentation: Auch Petitionsausschuss macht Druck!

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Bemühungen um eine Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, die Dokumentationspflicht der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass angesichts der strengen Dokumentationspflicht kaum noch Zeit für menschliche Zuwendung bleibe. Außerdem gebe die schriftliche Dokumentation der Pflegekräfte nur deren Sicht wieder, während die der Patienten ungesehen bleibe, was im Regressfall zu einer wesentlichen Benachteiligung führe.