Unterlagen Pflegebedürftiger per Fax versenden?

RA Thorsten Siefarth - LogoBei der Fax-Versendung von Unterlagen, die Daten von Pflegebedürftigen enthalten, ist Vorsicht geboten. So muss z. B. gewährleistet sein, dass auf der Gegenseite auch wirklich nur die Berechtigten die Unterlagen einsehen können. Doch das Problem ist viel grundsätzlicher: Ist die Faxversendung von Unterlagen Pflegebedürftiger überhaupt erlaubt? Mehr lesen

Urteil zur Auskunft über Arbeitnehmerdaten: „Im Prinzip alles“

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer wollte Auskunft über seine beim Arbeitgeber gespeicherten Daten. Auch zu internen Ermittlungen und Dokumenten in der Personalakte. Wie die Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2019 berichtet, hatte der Arbeitnehmer damit nun auch in zweiter Instanz Erfolg. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg habe das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern sehr weit ausgelegt. Das Gericht berufe sich dabei auf § 15 der Datenschutzgrundverordnung. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg kommentiere das Urteil mit: Es müsse „im Prinzip alles“ herausgegeben werden. Allerdings wurde vom Arbeitgeber Revision gegen das Urteil eingelegt.

Auch Pflegeunternehmen betroffen: „Missverständliche“ Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale!

RA Thorsten Siefarth - LogoZurzeit werden auch Pflegeunternehmen mit Faxen der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ in die Irre geleitet. In den Schreiben wir suggeriert, Gewerbebetriebe müssten behördlich zum „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ erfasst werden. Wer dieses Fax jedoch unterschreibt, der erhält damit ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ zum Preis von 498 Euro zzgl. MwSt. Noch dazu als jährliches Abo. Bei der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ handelt es sich jedoch um keine Behörde, sondern um ein Unternehmen mit Sitz in Malta. Niemand ist verpflichtet, die in dem Schreiben angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch muss man keinesfalls auf die Faxe reagieren.