Ausschreibungen von Atemtherapiegeräten und Stomaversorgung geraten ins Stocken

RA Thorsten Siefarth - LogoAerzteblatt.de berichtet über zwei Urteile zur geplanten Ausschreibung der DAK-Gesundheit und der Barmer. Es geht um Atemtherapiegeräte und um die Stomaversorgung. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über derartige Ausschreibungen und hatte es den Kassen untersagt, Zuschläge zu vergeben. Die Kassen haben sich dagegen vor Gericht gewehrt. In einem Eilverfahren hat die DAK-Gesundheit vor dem Landessozialgericht Hamburg Recht bekommen (Beschluss vom 25.9.2018, Az. L 1 KR 34/18 KL ER). Die Barmer unterlag hingegen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 17.10.2018, Az. L 9 KR 73/18 KL). Qualitative Aspekte seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Wie es jetzt weitergeht ist noch offen. Aerzteblatt.de erläutert die Entscheidungen und Hintergründe.

Häusliche Krankenpflege: Kasse kürzt und befristet pauschal – unzulässig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. macht darauf aufmerksam, dass die DAK in Brandenburg die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Hausarzt offenbar pauschal und ohne Angabe eines Grundes kürzt und zeitlich befristet. So bewillige die DAK derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Das bedeutet, dass die Versicherten dann jeden Monat erneut zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung einzuholen. Diese Handhabung ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Das sollten sich die Versicherten nicht gefallen lassen und dagegen Widerspruch einlegen.

DAK-Gesundheit zieht „Selbstauskunftbogen“ zurück

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer ärztliche Ver- und Anordnungen angezweifelt und einen „Selbstauskunftsbogen“ versandt. Dabei wurde eine Pflicht zum Ausfüllen suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert. Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nun mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die „Selbstauskunftsbögen“ nicht mehr einsetzen wird. Nach Auskunft des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) suchen nunmehr Mitarbeiter der DAK-Gesundheit die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifeln deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an.