Zur Begutachtung darf Betroffener Vertrauensperson mitnehmen

Wer in einem Sozialgerichtsverfahren ärztlich begutachtet werden soll, dem steht es frei, dazu eine Vertrauensperson mitzunehmen. Nur ausnahmsweise kann das Gericht den Ausschluss der Vertrauensperson anordnen, insbesondere wenn das für eine unverfälschte Beweiserhebung erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (27.10.2022, Az. B 9 SB 1/20 R). Mehr Infos gibt es in dem Terminsbericht des Gerichts.

Pflegedienst kann rückwirkend Vergütungsvereinbarung verlangen

Für häusliche Krankenpflege ist im Idealfall ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung notwendig. Aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (14. Juli 2022, Az. B 3 KR 1/22 R) ergibt sich aber: Wenn kein Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde, dann kann – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Pflegedienst für einen zurückliegenden Zeitraum (!) eine Vergütungsvereinbarung verlangen. Ganz generell gilt: Sowohl Versorgungsverträge als auch Vergütungsvereinbarungen können rückwirkend abgeschlossen werden. Das relative komplexe Verfahren sowie das Urteil werden hier näher erläutert.

Bundessozialgericht: Persönliches Budget muss nicht zurückbezahlt werden

Menschen mit Behinderung können ein persönliches Budget nutzen. Sie erhalten dann meist einen Geldbetrag und kaufen davon die notwendigen Leistungen selbstbestimmt ein (z. B. Pflegegleistungen). Mitunter sind sie zum Nachweis der Geldverwendung verpflichtet. Wenn sie diese Pflicht verletzen, dann dürfen Kommunen die Hilfen aber nicht einfach rückwirkend zurückfordern. So urteilte am 11. August 2022 das Bundessozialgericht (Az: B 8 SO 3/21 R). Es ging immerhin um eine viertelmillion Euro. Allerdings kann die Kommune die Geldleistung für die Zukunft versagen. Dann muss sie die Leistungen allerdings weiterhin in der üblichen Form erbringen. Mehr Infos bei beck-aktuell.de.

Urteil: Pflegekasse haftet für Beratungsfehler eines Krankenhauses

Krankenhäuser müssen Patienten im Rahmen des Entlassmanagements auf eine möglicherweise eintretende Pflegebedürftigkeit hinweisen. Ebenso auf Leistungen wie Pflegegeld. Wenn Krankenhäuser diese Informations- oder Beratungspflicht verletzen, dann haftet die Pflegekasse (!) dafür. Der Fehler des Krankenhauses wird also der Pflegekasse zugerechnet. Patienten können dann von der Kasse verlangen, so gestellt zu werden, als wenn sie richtig beraten worden wären (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch). Patienten erhalten dann rückwirkend Leistungen. In dem zugrundliegenden Fall musste Pflegegeld ab Juli 2013 bezahlt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 2021 (Az. B 3 P 5/19 R). Mehr Infos gibt es im Terminsbericht des Bundessozialgerichts.