Haben Heimbewohner Anspruch auf einen Zimmerschlüssel?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) meint in einem aktuellen Beitrag: Ja! Durch die vertragliche Begründung eines Wohnsitzes erhielten die Bewohner ein Besitzrecht an dem Wohnraum. Damit verbunden sei das Hausrecht und somit die Entscheidungsbefugnis darüber, wer das Zimmer betreten dürfe. Draus leite sich der Anspruch auf einen eigenen Zimmerschlüssel ab. Es sei mit modernen Schließmechanismen durchaus möglich, bei Gefahr im Verzug Zimmer auch von außen zu öffnen.

Urteil: Behindertentestament ist nicht sittenwidrig

RA Thorsten Siefarth - LogoEltern können ein Testament so gestalten, dass ihr behindertes Kind zwar deren Erbe wird, es gleichwohl aber weiterhin Leistungen von der Sozialhilfe beziehen kann. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen macht auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.10.2016 (Az. 10 U 13/16) aufmerksam. Ein sogenanntes Behindertentestament stellt keine sittenwidrige Benachteiligung des Sozialhilfeträgers dar, es ist damit wirksam.

Streit im Heim? Neue Broschüre hilft bei außergerichtlicher Schlichtung!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit in einer Pflegeeinrichtung keine einvernehmliche Lösung gibt, dann können Pflegeheimbewohner vor Gericht ziehen. Das dauert womöglich aber lange und kostet Geld. Besser ist mitunter eine außergerichtliche Schlichtung. Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Das 26-seitige Heft kann kostenlos bestellt werden bei BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn, bestellungen@bagso.de, www.bagso.de.

Bei Pflegebedürftigkeit: Verbraucher sollten sich Zeit nehmen für die Pflegeverträge!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist in einem aktuellen Beitrag daraufhin, warum man sich für Pflegeverträge unbedingt Zeit nehmen sollte. Die Beschäftigung mit den mitunter sehr langen Dokumenten sei zwar nicht immer ganz einfach, aber dringend notwendig. Die BIVA gibt in zwei weiteren Beiträge Hilfestellungen: Ambulanter Pflegevertrag: Darauf sollten Sie achten bzw. Heimvertrag: Darauf sollten Sie achten.