Gesetzentwurf: Cannabis für schwerkranke Patienten

RA Thorsten Siefarth - LogoSchwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf, 1,3 MB) vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird. Mehr lesen

Cannabis wird rezept- und erstattungsfähig

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der Cannabis rezept- und erstattungsfähig macht. Damit können Patienten, für die es keine therapeutische Alternative gibt, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll als staatliche Cannabisagentur fungieren und den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken organisieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden. Das neue Gesetz bedeutet auch: Für Schwerkranke sollen zukünftig die Kassen die Kosten für den medizinalen Cannabis übernehmen. Und: Durch Begleitforschung soll dessen medizinischer Nutzen erfasst werden.

Urteil: Kein Zugang zu tödlicher Dosis bei Suizidabsicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht verpflichtet werden, den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke des Suizids zu bewilligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Der Staat dürfe suizidbereiten Menschen den Zugang zu tödlichen Substanzen verwehren. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein Anspruch ableiten. Mehr lesen