Neues Deutschland berichtet über eine besonders hohe Dunkelziffer beim Betrug durch Pflegedienste. Gegen fast ein Viertel der insgesamt 600 Berliner Pflegedienste werde derzeit polizeilich ermittelt. Allein die Bezirksämter hätten bislang 195 Betrugsanzeigen gestellt. Hauptvorwurf: Nichterbringung von Leistungen oder Pflege durch Angehörige als Mitarbeiter des Pflegedienstes.
Betrug
Pfledienstleitung: Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs bestätigt
Eine stellvertretende Pflegedienstleitung soll regelmäßig ca. 15 Minuten vor Dienstschluss das Pflegebüro verlassen haben und gleichzeitig ihre vollständige Anwesenheit während der Dienstschicht notiert haben. Der Pflegedienst hat ihr daraufhin außerordentlich und fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung bestätigt (12.8.2014, Az. 14 Ca 3332/13). Interessant: Das Gericht hat in diesem Fall keine Abmahnung verlangt. Außerdem hatte der Pflegedienst derart ausreichend Fakten vorgetragen, so dass sich die Beweislast hin zur Pflegekraft verschoben hatte. Diese konnte den Vorwurf dann aber nicht mehr entkräften. Das Urteil können Sie bei den Rechtsanwälten Dr. Ulbrich & Kaminski (pdf) im Original herunterladen.
Wunderheiler bleibt straffrei
Das Amtsgericht Gießen hat entschieden (Urteil vom 12.6.2014, Az. 507 Cs 402 Js 6823/11): Das Handeln eines Wunderheilers, der sich auf Pendeln, Handauflegen und Fernheilung beschränkt und den Behandelten nicht von der Inanspruchnahme von Ärzten abrät, kann straffrei sein. Es liege kein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor, wenn der Wunderheiler nicht vorgaukle, er betreibe Heilkunst. Auch die Tätigkeit des „Wunderheilers“ sei von der Berufsfreiheit geschützt. Ebenso wurde der 62-Jährige vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Keiner der zahlreichen Zeugen habe sich betrogen gefühlt.