Rechtliche Neuerungen für zusätzliche Betreuungskräfte

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit 2017 haben nach § 43b SGB XI (bisher: § 87b SGB XI) alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. Der GKV-Spitzenverband hat dazu Richtlinien beschlossen (Betreuungskräfte-RL). Auf der Grundlage der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Neuregelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurden die Richtlinien angepasst und sind seit 1. Januar 2017 in Kraft. Hier die wesentlichen Neuerungen. Mehr lesen