Kleine Verfehlungen eines Betreuers

Kleinere Verfehlungen eines Betreuers dürfen nicht zu dessen Entlassung durch das Betreuungsgericht führen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschluss vom 15. September 2021, Az. XII ZB 317/21). Es ging um einen Betreuer der hie und da mal Rechnungen, auch eine Heimrechnung, zu spät beglichen hatte. Gleichwohl sagen die Richter:innen: Für eine Entlassung muss nicht unbedingt eine konkrete Schädigung vorliegen, eine Gefährdung reiche. Außerdem dürften die Betreuungsgerichte auch auf Verfehlungen zurückgreifen, die ein Betreuer bei anderen Betreuungen begangen habe. Selbst nach diesen Maßstäben hat es in dem konkreten Fall vor dem BGH jedoch nicht gereicht, um den Betreuer zu entlassen. Bei kleineren Verfehlungen müssten Betreuungsgerichte zunächst Mittel der Aufsicht und Weisungen einsetzen. Hier das Urteil im Volltext.

Auch bei Demez: Der Wunsch nach einem bestimmten Betreuer ist zu beachten

Wenn ein Betroffener sich eine bestimmte Person als rechtlichen Betreuer wünscht, dann müssen die Betreuungsgerichte diesem Wunsch grds. folgen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 18.8.2021, Az. XII ZB 151/20). Es kommt weder auf die Geschäftsfähigkeit noch auf die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen an. Nur wenn der Wunsch seinem Wohl zuwiderläuft, kann das anders sein. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Es müssen Gründe von erheblichem Gewicht dagegensprechen. Und es muss die konkrete (!) Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung nicht zum Wohl des Betreuten führen kann oder will. Hier gibt es das Urteil im Volltext.

Unterbringung: Erst Information des Betroffenen setzt Beschwerdefrist in Gang

Wird gegen den Willen des Betroffenen eine gerichtliche Unterbringung angeordnet, dann muss das Gericht dem Betroffenen (!) seine Entscheidung übermitteln. Eine Ersatzzustellung an den Betreuer ist nicht ausreichend. Die Folge: Wurde nur der Betreuer informiert, nicht aber der Betroffene, dann beginnt die Beschwerdefrist nicht zu laufen. Der Betroffene kann also noch einige Zeit später Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 16. Juni 2021, Az. XII ZB 358/20). Hier gibt es die Entscheidung im Volltext.

Urteil zur Vorsorgevollmacht: Gerichte müssen Geschäftsfähigkeit sehr genau prüfen!

Was viele nicht wissen: Wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt, dann schließt diese Vollmacht die Einsetzung eines (gesetzlichen) Betreuers aus. Wurde also ein Betreuungsverfahren bei Gericht eingeleitet, dann muss es sofort beendet werden, wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht auftaucht. Denn: In diesem Fall gibt es einen Bevollmächtigten, der für den Betroffenen handeln kann. Ein Betreuer ist dann nicht mehr notwendig. Immer wieder stellt sich in den Gerichtsverfahren aber die Frage, ob der Betroffene noch geschäftsfähig war, als er die Vorsorgevollmacht ausgestellt hat. Dazu hat nun der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen. Mehr lesen