Berufsanerkennung: EU-Kommission verklagt Deutschland

RA Thorsten Siefarth - LogoDie EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland, Frankreich und Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Unter anderem ist die Krankenpflege betroffen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Kommission verlangt auf dem Gerichtsweg von Deutschland ein Zwangsgeld in Höhe von ca. 62.000 EUR pro Tag.

Europäischer Berufsausweis für Heilberufe kommt!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember des letzten Jahres die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen in Heilberufen gebilligt. Unter anderem wird dadurch ein Europäischer Berufsausweis eingeführt. Dieser soll das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzen. Außerdem wird zukünftig ein „partieller Berufszugang“ für den Fall ermöglicht, dass sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden. Zudem beinhaltet das Gesetz einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden. Das gilt z.B. für Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit.