Bundessozialgericht: Bei freiwilliger Krankenversicherung ist Beitrag auf gesamte Sofortrente fällig

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Frau schloss 2007 einen Vertrag über eine Sofortrente ab. Sie bezahlte eine größere Summe und erhielt dafür ab sofort eine monatliche Rentenzahlung. Auf diese Zahlungen musste sie als freiwillig Krankenversicherte auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Das ist unstreitig. Nun ging es darum, ob sie das nur für den Ertragsanteil der monatlichen Rente oder für den gesamten Betrag tun muss. Das Bundessozialgericht hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und kürzlich entschieden: Sie muss für die gesamte monatliche Rentenzahlung ihre Krankenkassenbeiträge entrichten (Beschluss vom 15.8.2018, Az. B 12 R 5/17 R).

Wer zahlt mehr in die Krankenkasse ein: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich sieht die gesetzliche Sozialversicherung eine paritätische Finanzierung vor: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen einen gleich hohen Anteil bezahlen. Doch das stimmt so schon lange nicht mehr. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren, Arbeitnehmer müssen inklusive Zusatzbeitrag zurzeit durchschnittlich 8,4 Prozent berappen. Auf den ersten Blick zahlen also die Arbeitnehmer mehr in die Kassen ein. Der SPIEGEL (Florian Diekmann) hat in einem sehr aufschlussreichen Beitrag eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Anlass genommen, die Zahlen einmal genauer zu analysieren.