Zur Begutachtung darf Betroffener Vertrauensperson mitnehmen

Wer in einem Sozialgerichtsverfahren ärztlich begutachtet werden soll, dem steht es frei, dazu eine Vertrauensperson mitzunehmen. Nur ausnahmsweise kann das Gericht den Ausschluss der Vertrauensperson anordnen, insbesondere wenn das für eine unverfälschte Beweiserhebung erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (27.10.2022, Az. B 9 SB 1/20 R). Mehr Infos gibt es in dem Terminsbericht des Gerichts.

Begutachtung: 30 Prozent bekommen Pflegegrad 1

RA Thorsten Siefarth - LogoVon Januar bis Oktober 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,27 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren auf einen Pflegegrad hin begutachtet. Bei 1.098.839 Versicherten empfahlen die Gutachter einen der fünf Pflegegrade. Das sind 87,7 Prozent, 13,3 Prozent wurden als nicht pflegebedürftig eingestuft. Betrachtet man allein die Pflegegrade 1 bis 5, dann wurde bei 30 Prozent der Pflegebedürftigen Pflegegrad 1 vergeben.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
30 % 43 % 19 % 6 % 2 %

 

44 Prozent der Antragsteller bleiben unter Pflegegrad 2

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Medizinischen Dienste (MDK) haben für das erste Halbjahr 2017 neue Zahlen vorgelegt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 536.000 Antragsteller erstmals auf Pflegeleistungen begutachtet. Bei 432.000 von ihnen haben die MDK einen der fünf Pflegegrade empfohlen. Im Vergleich zum alten System wurden insgesamt mehr Antragsteller als pflegebedürftig anerkannt und es wurden mehr Antragsteller in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft (6,4 Prozent). Allerdings bleiben immerhin 44,2 Prozent der Antragsteller unter Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige nur in einem sehr geringen Umfang an Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 erhielten 34,5 Prozent, Pflegegrad 3 wurde bei 14,9 Prozent festgestellt.

MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Medizinische Dienste stellen erneut mehr Fehler fest

RA Thorsten Siefarth - Logo14.828 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage. Mehr lesen