Haftungsprozess gegen Pflegeunternehmen: MDK-Ärztin gilt als befangen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenkasse hat ein Pflegeheim wegen eines Sturzes einer Bewohnerin auf Schadensersatz verklagt. In der ersten Instanz wurde vom Landgericht Gera eine MDK-Ärztin als Sachverständige bestimmt. Für das Pflegeheim war diese jedoch befangen. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das genauso (Beschluss vom 22.8.2016, Az. 6 W 66/16). Denn die Ärztin war für die Kasse, die das Pflegeheim verklagt hatte, als hauptamtliche MDK-Gutachterin tätig. Es gebe etliche objektive Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt, so das Gericht in seiner aktuell bekannt gewordenen Entscheidung.