„Vereinigung der Pflegenden in Bayern“: Heute tritt Gesetz in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm heutigen 1. Mai 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ errichtet wird. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) ermuntert alle Pflegekräfte zur Mitarbeit bei der neuen Vereinigung. Die Ministerin erläuterte: „Wir nutzen die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig, wie eine Umfrage im Jahr 2013 gezeigt hat. Dieser ‚bayerische Weg‘ kann auch Vorbild für andere Länder in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“ Bis zum Herbst 2017 wird zunächst ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten wird.

Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin: Ungleichheit zwischen ambulant und stationär abbauen

RA Thorsten Siefarth - LogoDerzeit erhalten Pflegebedürftige, wenn sie zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gepflegt werden, beispielsweise neben den Leistungen der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung die Behandlungspflege in voller Höhe ersetzt. Dagegen erhalten Bewohner von Pflegeheimen hier nur einen teilweisen Ersatz. Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) erläuterte am Ostermontag, dass unabhängig von der Wahl der Wohnform zukünftig gleiche Leistungen gewährt werden sollen. Huml unterstrich: „Wir sollten darüber nachdenken, Leistungen vermehrt in Form von Budgets zu gewähren. Dann könnten Pflegedürftige sich ihre Pflege-Arrangements individuell zusammenstellen – und beispielsweise mehr Unterstützungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.“

Bayerischer Sonderweg: Startschuss für Pflege-Interessenvertretung

RA Thorsten Siefarth - LogoIn Bayern soll es nach dem Willen der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml keine Pflegekammer geben, sondern eine Pflege-Interessenvertretung, den sogenannten Pflegering. Am Donnerstag hat in München die erste Sitzung der Gründungskonferenz zur Errichtung dieses Gremiums stattgefunden. Huml will mit ihrem Konzept die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer nutzen, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Der „bayerische Weg“ soll Vorbild auch für andere Bundesländer sein. Einige sehen diesen Weg jedoch kritisch. Zum Beispiel der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Er befürchtet, dass vor allem Träger- und Arbeitgeberinteressen im Vordergrund stünden. Außerdem müssten alle Pflegefachpersonen Mitglied sein, nur dann hätte die Vertretung eine gewichtige Stimme. Mehr lesen

Bayerns Gesundheitsministerin fordert erst ab Jahreseinkommen von über 100.000 Euro Beteiligung an Pflegekosten!

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert, dass Angehörige von Pflegebedürftigen sich künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen müssen. Huml betonte am Samstag: „Auf diesem Weg können wir besonders die Mittelschicht entlasten. Zugleich nehmen wir wirtschaftlich schwächeren Eltern die Angst, bei eigener Pflegebedürftigkeit ihren Kindern auf der Tasche zu liegen.“ Bereits jetzt werden bei Leistungen der Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) Kinder nur dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Regelung soll nach Ansicht der Ministerin auch bei Pflegebedürftigkeit gelten.