Neue Podcast-Folge online: Zwei Missverständnisse bei der außerordentlichen Kündigung

Vor Gericht werden außerordentliche Kündigungen sehr häufig für unwirksam erklärt. Warum ist das so? Es gibt zwei maßgebliche Gründe. Diese erläutere ich in dieser Podcastfolge – und zeige auch Auswege auf. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Neue Podcast-Folge: Außerordentliche Kündigung wegen einmaligen Fehlverhaltens

Dem Mitarbeiter in einer Klinik wurde ein einmaliger Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Und auch, dass er unerlaubt Gelder des Arbeitgebers in Höhe von knapp 150 Euro ausgegeben hatte. Reichte das aus, um ihm rechtswirksam außerordentlich zu kündigen? Um diese Frage geht es in der dritten Folge meines Podcasts „Arbeitsrecht in der Pflege“. Ich stelle das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vor und gebe am Ende Tipps für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Den Podcast gibt es überall, wo es Podcasts gibt, z.B. bei Spotify oder Castbox. Oder auch auf dieser Webseite.

Diebstahl von Desinfektionsmittel: Außerordentliche Kündigung rechtens!

Mann hält zwei Flaschen Desinfektionsmittel vor dem Bauch

Ein Arbeitnehmer hatte im März 2020 einen Liter Desinfektionsmittel gestohlen. Der damalige Wert: 40 Euro. Wegen des Diebstahls wurde dem Arbeitnehmer außerordentlich und fristlos gekündigt. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt in zweiter Instanz entschieden hat (Urteil vom 14. Januar 2021, Az. 5 Sa 483/20). Die Äußerungen des Arbeitnehmers seien nicht glaubhaft und entschuldigten ihn nicht. Noch dazu habe er das Desinfektionsmittel entwendet als dieses Mangelware war. Damit habe er in Kauf genommen, dass die übrigen Arbeitnehmer nicht ausreichend versorgt werden konnten. Obwohl der Arbeitnehmer lange bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, hielt das Gericht eine Abmahnung nicht für notwendig. Auch die Abwägung aller Umstände fiel zu Lasten des Arbeitnehmers aus. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts (pdf).

Kinderkrankenschwester beleidigt Kollegin per SMS: fristlose Kündigung!

Handy in der Hand

Es war schon ziemlich heftig, was eine Kinderkrankenschwester in einer SMS an eine Kollegin schrieb. Darin war von „Arschloch“, „kotzen“ und „faule Sau“ die Rede. Der Arbeitgeber nahm das zum Anlass, um der Mitarbeiterin außerordentlich und fristlos zu kündigen. Hilfsweise ordentlich. Die Krankenschwester zog jedoch vor Gericht. Es habe ein legerer Ton geherrscht. Außerdem habe sie mit der SMS lediglich Kritik äußern wollen. Dass dies misslungen sei, tue ihr Leid, sie habe sich für den „Ausrutscher“ entschuldigt. Außerdem hätte der Arbeitgeber sie zunächst abmahnen müssen und könne ein 20 Jahre lang dauerndes Arbeitsverhältnis nicht „einfach so“ beenden. Darüber musste das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in zweiter Instanz entscheiden. Mehr lesen