Pflegeberufegesetz: Noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung auf den Weg gebracht

RA Thorsten Siefarth - LogoWie mehrere Medien berichten, hat das Bundesgesundheitsministerium die bislang noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) an die anderen Ministerien, Bundesländer und Verbände zur Abstimmung übersandt. Darin werden die Einzelheiten zu dem neuen Pflegeberufegesetz geregelt. Zum Beispiel die Mindestanforderungen zur Ergreifung des Pflegeberufs oder die neuen Regularien für die Prüfungen. Die Verordnung wurde von vielen als längst überfällig angemahnt. Denn es bedarf einiger Zeit, um die dann im Jahr 2020 beginnende neue Pflegeausbildung vorzubereiten.