Trotz Patientenwunsch: Arzt darf sich nicht zu Fehlbehandlung verleiten lassen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Frontzähne sollten saniert werden. Der Zahnarzt begann jedoch – auf Wunsch der Patientin – zu früh mit der Ziehung der vorderen Zähne. Damit hat er sich schadensersatzpflichtig gemacht und muss die Behandlungskosten zurückzahlen. Das Oberlandesgericht Hamm hat das in zweiter Instanz bestätigt. Verlange ein Patient eine Behandlung, die gegen medizinischen Standard verstößt, so müsse ein Arzt diese ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen legitimiere kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. Mehr lesen