Kostenloser Artikel des Monats (November): Aufsichtspflicht

Wasser kochend Blasen

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Frühjahr 2017 verstarb ein pflegedürftiger Mann an Verbrühungen, die er in einer Badewanne erlitten hatte. Die zuständige Pflegekraft eines Pflegeheims im südlichen Harz hatte die Temperatur des Badewassers nicht kontrolliert. Was aber genauso schlimm war: Sie hatte den 79-jährigen Mann nicht beaufsichtigt. Muss die Pflegekraft dafür nun haften? Ganz generell stellt sich die Frage: Unter welchen Voraussetzungen müssen Pflegekräfte (aber auch die Vorgesetzten oder Träger der Pflegeeinrichtungen) bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht Schadensersatz oder Schmerzensgeld zahlen? Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ November 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.

Kostenloser Artikel des Monats (Oktober): Teilzeitwunsch von Mitarbeitern

RA Thorsten Siefarth - LogoSchon seit 2001 gibt es den Anspruch von Mitarbeitern auf Teilzeit. Seit Januar diesen Jahres kann die Teilzeit unter bestimmten Umständen sogar auf ein bis fünf Jahre begrenzt werden (Brückenteilzeit). Danach darf der Mitarbeiter wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. In beiden Fällen müssen Personalverantwortliche höllisch aufpassen, dass Sie beim Verfahren alles richtig machen. Ansonsten kann es passieren, dass der Wunsch des Arbeitnehmers automatisch umzusetzen ist! Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ Oktober 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.

Kostenloser „Artikel des Monats“ Juli 2019: Künstlersozialversicherung in Pflegeeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch Pflegeeinrichtungen müssen Beiträge an die Künstlersozialversicherung zahlen. Wenn sie z. B. einen Musiker für einen Tanztee engagieren. Oder einen Grafiker zur Erstellung von Publikationen. Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ Juli 2019 (kostenloser Download, 1,2 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.

Neuer Artikel des Monats: Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit

Damit Erklärungen von Pflegebedürftigen überhaupt rechtlich wirksam sind, bedarf es in der Regel zweier Fähigkeiten: der Geschäftsfähigkeit und der Einwilligungsfähigkeit. Doch bei beiden geht es um sehr unterschiedliche Sachverhalte. Mein Artikel des Monats bringt Licht ins Dunkel. Hier geht es zum kostenlosen Download (pdf, 0,1 MB).