Rechtswidrige Dienstplanänderungen: Gericht setzt 135.000 Euro Ordnungsgeld fest

RA Thorsten Siefarth - LogoWie kma-online.de unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hat das Arbeitsgericht Braunschweig am 4. April gegen das Helios Klinikum Salzgitter ein Ordnungsgeld in Höhe von 135.000 Euro festgesetzt. Der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig. Bereits im Jahr 2009 sei der Klinik per Beschluss auferlegt worden, Beschäftigte nicht anders einzusetzen, als dies im Dienstplan vorgesehen ist. Allerdings sei es danach zu 27 rechtswidrigen Dienstplan-Änderungen gekommen. Nach Angaben des Betriebsrates der Klinik würden Mitarbeiter aus dem „Frei“ geholt, die Personaldecke sei zu dünn.