Gutachten: Kostenloses Verblistern von Arzneimitteln ist strafbar!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie patientenindividualisierte Arzneimittelverblisterung (PAV) ist eine tolle Hilfe. Insbesondere zur Versorgung von Pflegebedürftigen. Wenn Pflegeheime diesen Service der Apotheken allerdings kostenlos in Anspruch nehmen, dann droht Strafbarkeit. Darauf weist der Informationsdienst apotheke adhoc (Alexander Müller) hin. Das habe ein Gutachten der Rechtsanwälte Professor Dr. Hendrik Schneider und Claudia Reich ergeben. Nach dem neuen Antikorruptionsgesetz sei das kostenlose Verblistern als „Unrechtsvereinbarung“ strafbar. Aber auch der bisherige Strafparagraph zu Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr komme in Frage. Die Autoren empfehlen deswegen, einen angemessenen Preis zu vereinbaren.

Heim kündigt Versorgungsvertrag mit Apotheke – und muss Schadensersatz zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegeheim hatte mit einer Apotheke einen Versorgungsvertrag geschlossen. Der Träger wollte dadurch die Versorgung der Bewohner mit Medikamenten sichern. Unter Missachtung der Kündigungsfrist hat das Heim diesen Vertrag später gekündigt. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.7.2016, Az. III ZR 446/15 (pdf, 170 KB)) hat nun entschieden, dass der Heimträger Schadensersatz zahlen und vor allem für den entgangenen Gewinn der Apotheke aufkommen muss. Mein Tipp: Bei Schwierigkeiten sollten Pflegeeinrichtungen zunächst mit der Apotheke verhandeln, erst bei Erfolglosigkeit ordentlich kündigen und nur wenn ein wirklich wichtiger Grund vorliegt, die außerordentliche und fristlose Kündigung in Erwägung ziehen.

Gesetzentwurf: Cannabis für schwerkranke Patienten

RA Thorsten Siefarth - LogoSchwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf, 1,3 MB) vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird. Mehr lesen

Heimversorgung: Apotheker darf externen Lagerraum auch anderweitig verwenden!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Apotheker versorgt Heime mit Arzneimitteln. Dazu nutzt er einen externen Lagerraum. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Apotheker diesen Raum außer zur Lagerhaltung auch für andere heimversorgende Tätigkeiten nutzen darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeiten nicht anderen Räumlichkeiten der Apotheke zugeordnet sind. Mehr lesen